Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.1963 - I B 88.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,816
BVerwG, 20.07.1963 - I B 88.63 (https://dejure.org/1963,816)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1963 - I B 88.63 (https://dejure.org/1963,816)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1963 - I B 88.63 (https://dejure.org/1963,816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Flurbereinigungsgericht; Ortsbesichtigung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss mehrerer Parzellen aus einem Flurbereinigungsverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 2043
  • ZMR 1965, 55
  • DVBl 1964, 402
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.04.1960 - IV ZR 100/59

    Tatsachengrundlage für die Entscheidung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1963 - I B 88.63
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem in BGHZ 32, 233 abgedruckten Urteil - auf das sich die Beigeladenen zu 1) berufen - ausgesprochen, es sei nach § 355 ZPO nicht statthaft, die Beweisaufnahmen dem Vorsitzenden und dem Berichterstatter als beauftragten Richtern zu übertragen (vgl. auch OVG Hamburg, MDR 1960 S. 706 [OVG Hamburg 24.09.1959 - Bf II 35/59]).
  • BVerwG, 04.11.1966 - IV C 65.65

    Besetzung des Flurbereinigungsgerichts bei Ortsbesichtigungen - Beauftragung

    Der Senat weicht damit von dem Beschluß des früher in Flurbereinigungssachen zuständig gewesenen I. Senats vom 20. Juli 1963 - BVerwG I B 88.63 - ab.

    - Das beklagte Land bittet, der Revision den Erfolg zu versagen und meint, die zur Zulassung führende Frage, ob allein der Vorsitzende und zwei Beisitzer eines Flurbereinigungsgerichts eine Ortsbesichtigung vornehmen dürfen, sei schon im Einblick auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juli 1963 (RdL 1963, 278) zu bejahen.

    Der erkennende Senat kann sich daher nicht der Ansicht des früher in Flurbereinigungssachen zuständig gewesenen I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluß vom 20. Juli 1963 - BVerwG I B 88.63 - (RdL 1963, 278) anschließen, daß eine Ortsbesichtigung durch den Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichts gemeinsam mit einem beauftragten Richter nicht zu beanstanden sei.

  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 41.68

    Verstoß gegen den prozessrechtlichen Grundsatz der Unmittelbarkeit der

    Daß diese Form der Augenscheinseinnahme Verfahrensfehlerhaft ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 4. November 1966 - BVerwG IV C 65.65 - (BVerwGE 25, 251 ff.) für ein Flurbereinigungsverfahren unter Aufgabe der insoweit großzügigeren Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1963 - BVerwG I B 88.63 - [NJW 1963, 2043]) entschieden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht